Am 16. Dezember 2010 wurden die Basel III Regelungen veröffentlicht. Die Reform soll sowohl die einzelnen Bankinstitute als auch den gesamten Bankensektor stabilisieren. Die Kapitalanforderungen an Banken werden deutlich strenger.
Die Banken haben ihr Kernkapital zu erhöhen. Die Kernkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals einer Bank zu ihren risikobehafteten Geschäften, also Geldanlagen und vergebenen Kredite. Das Kernkapital soll in Finanzkrisen die Verluste abfangen, die aus Kreditausfällen und Fehlinvestitionen resultieren. Basel III schreibt eine harte Kernkapitalquote von 7 Prozent vor. Hinzu kommt weiches Kernkapital in Höhe von 1,5 Prozent und Ergänzungskapital von 2,5 Prozent. Das gesamte Eigenkapitalerfordernis von 10,5 Prozent soll stufenweise bis 2018 erreicht werden. Sofern die Banken das geforderte Eigenkapital nicht extern aufbringen oder intern in Form von Gewinnen aufbauen, kann man davon ausgehen, dass sie als Reaktion auf die strengeren Eigenkapitalanforderungen ihre Kreditvolumina reduzieren werden.
Als Folge des verringerten Kreditvolumens wird es für die Kreditwerber schwerer werden, Geld von den Banken zu erhalten. Die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens wird für die Kreditvergabe zum wesentlichen Faktor. Denn je schlechter die Kapitalausstattung eines Unternehmens ist, desto mehr Eigenkapital muss eine Bank für einen Kredit unterlegen. Durch die Finanzkrise ist die Eigenkapitalquote vieler kleiner und mittlerer Unternehmen massiv gesunken. In der Folge könnte es zu einer Verschlechterung der Konditionen oder zu Einschränkungen bei der Kreditvergabe kommen. Mit dramatischen Auswirkungen: Rückgang der Investitionen, sinkende Produktion, Anstieg der Arbeitslosigkeit, mehr Insolvenzen.
Unternehmen sind also gut beraten, ihre Kennzahlen so gut wie möglich nach den Basel III Kriterien zu optimieren und sich gleichzeitig neue Finanzierungsstrategien zu überlegen. In diesem Zusammenhang wird hybrides Kapital (Genussscheine, nachrangige Anleihen, …) immer häufiger zum Thema. Hybridkapital ist eigentlich Fremdkapital, das aber eigenkapitalähnliche Eigenschaften besitzt. Man kann damit die Eigentums- und Entscheidungsrechte wahren und gleichzeitig die Haftungsquote erhöhen und die Eigenkapitaldecke stärken.
Aber nicht jede hybride Finanzierungsart ist für jedes Unternehmen geeignet. Bei der Gestaltung muss die individuelle Unternehmenssituation berücksichtigt werden. Außerdem sind die Anforderungen der Investoren an das Unternehmen sehr hoch. Der Zugang zu dieser Finanzierungsform ist also stark eingeschränkt.
Die großen Gewinner der erwarteten Verminderung der Kreditvolumina werden Factoring Banken und Versicherer von Krediten sein. Verlieren werden jene Unternehmer, die sich nicht rechtzeitig auf die neuen Richtlinien einstellen können. Die richtige Finanzierungsstrategie zu entwickeln wird mehr denn je zur Überlebensfrage.
Höchste Zeit, dass die Bildung von Eigenkapital vom Gesetzgeber gefördert wird. Denn nach wie vor ist die Aufnahme von Fremdkapital steuerlich begünstigt: Mit Jahresanfang fielen die Kreditgebühren, aber für zusätzliches Eigenkapital, das grundsätzlich nur aus versteuerten Gewinnen gebildet werden kann, ist bei Kapitalgesellschaften immer noch Gesellschaftsteuer zu bezahlen. Damit wird es vom Gesetzgeber gleich doppelt belastet.
Steuerliche Entlastungen sind also dringend geboten. Der Gesetzgeber ist gefordert.
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